Aktualisierung der AGB der AfPQ zum 19.01.2026

von Anna - 19. Januar 2026
Espresso, Lesebrille und News-Zeitung liegen auf einem Tisch.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) überarbeitet haben. Die aktualisierte Version tritt am 19.01.2026 in Kraft.

Für Sie entsteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Wenn Sie sich jedoch detaillierter über die Änderungen informieren möchten, finden Sie nachfolgend eine klare Übersicht der wichtigsten Anpassungen sowie die entsprechenden Stellen in den AGB.

Die bisherige(n) sowie die neue(n) Version(en) der AGB stehen Ihnen jederzeit hier zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.

Wesentliche Änderungen im Überblick

1. Punkt 6 (1) Beteiligte Personen
Die Durchführung von Aufträgen erfolgt nicht durch den Einsatz von Kooperationspartnern / Nachunternehmern.

2. Punkt 9 (2–3) Mangelbeseitigung / Verjährung
Die bisherigen Formulierungen zur Mangelbeseitigung und Verjährung sind im vorliegenden Dienstleistungsvertrag nicht eindeutig anwendbar und wurden daher entfernt.

3. Punkt 16 (1) Beschwerden
Eine Präzisierung, dass Beschwerden sowohl die AfPQ als auch deren Kunden betreffen können und unabhängig vom Verschulden objektiv überprüft werden. Keine Beschwerden im Sinne dieser Regelung sind bloße Meinungsäußerungen und allgemeine Unzufriedenheitsbekundungen.

4. Punkt 16 (2) Beschwerdefrist
Die Formulierung wurde vervollständigt und an die Regelungen der Zertifizierungsvereinbarung angepasst.

Wenn Sie den neuen AGB nicht widersprechen, gelten für Sie automatisch die neuen AGB, die ab dem 19.01.2026 in Kraft treten.
Sollten Sie mit den neuen AGB nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, uns schriftlich innerhalb von 2 Wochen Ihren Widerspruch zukommen zu lassen. In diesem Fall gelten weiterhin die bisher mit Ihnen vereinbarten AGB.

Für Rückfragen zu den neuen AGB oder den Anpassungen kontaktieren Sie uns gerne – wir helfen Ihnen weiter.

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