Seit dem 01.01.2024 müssen Leistungserbringer, die Stomahilfen im Rahmen der Präqualifizierung mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, neue Voraussetzungen in Form einer Fortbildung erfüllen. Regelmäßig erreichen uns Anfragen, ob dafür ausschließlich die Weiterbildung Fachgesellschaft Stoma, Kontinenz und Wunde (FgSKW), die 1.200- 700 Unterrichtsstunden umfassen, absolviert werden müssen. Ein klares NEIN!
Der Fachliche Leiter des Versorgungsbereiches muss nachweisen, dass er an einer der folgenden Schulungen erfolgreich teilgenommen hat.
1. Fortbildungen, die dem Curriculum „Stomahilfen“ des GKV-SV entsprechen. Das Curriculum „Stomahilfen“ umfasst 40 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. Die Durchführung der Schulung erfolgt durch verschiedene Weiterbildungsinstitute.
2. „Fachpfleger/Fachpflegerin für Stoma-, Inkontinenz- und Wundversorgung“ nach den Richtlinien des ECET bzw. der Fachgesellschaft Stoma, Kontinenz und Wunde (FgSKW) (mindestens 700 Unterrichtsstunden)
oder:
„Pflegeexperte Stoma, Inkontinenz und Wunde“
„Pflegeexperte Stoma, Kontinenz und Wunde“
Generell ausgenommen von der Pflicht sind: Orthopädietechnikerin/-techniker und Orthopädietechnikmeisterin/-meister.
Eine Liste mit verschiedenen Anbietern senden wir Ihnen gerne zu. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an: info@afp-da.de
Sie haben weitere Anregungen oder Fragen? Wir sind gerne für Sie da!
Nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf www.afp-da.de oder senden Sie eine E-Mail an: info@afp-da.de oder wenden sich an unser Service-Telefon: Mo. – Fr. 9-12 Uhr, unter: 06196-92 39 542